Warnlichter

Die Nacht bleibt dunkel

Die Leuchten an den Windenergieanlagen werden nur sehr selten eingeschaltet.

Die roten Lampen, die nachts an Windenergieanlagen leuchten, sollen Flugzeuge oder Hubschrauber vor dem Hindernis warnen. Eine notwendige Sicherheitsvorkehrung also. Nur kommt es in der Realität fast nie vor, dass ein Flugzeug nachts – und in kritischer Höhe – über die Felder von Manker, Protzen und Stöffin fliegt.

Im Windpark Manker Protzen werden die Warnlampen deswegen nur angehen, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Hubschrauber bei einem Rettungseinsatz das Gebiet überfliegt.

Fachleute sprechen dabei von „bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung“: Wie bei einem Bewegungsmelder empfängt ein automatisches System bestimmte Signale aus dem Luftverkehr. So erkennt es, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert, und kann die Signallampen rechtzeitig einschalten. Die gesamte restliche Zeit bleiben die Leuchten dunkel.

Weil die Anforderungen an die Flugsicherheit sehr hoch sind, ist die Technologie komplex und wurde jahrelang getestet. Inzwischen ist sie nicht nur zugelassen, sondern sogar vorgeschrieben: Bis zum Ende des Jahres 2022 müssen alle Windparks in Deutschland, bei denen keine triftigen Gründe dagegensprechen, das nächtliche Blinken ausschalten.

Im Windpark Manker Protzen wird es selbstverständlich eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung geben. So bleiben die Nächte dunkel und der Blick auf die Sterneungestört.

Die nächtlichen Blinklichter schalten wir aus

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windrädern Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windrädern