Tierschutz

Den Schutz der Tiere prüfen unabhängige Gutachter

Der Bau einer Windenergieanlage ist – wie jedes andere Bauwerk auch – ein Eingriff in die Natur. Bevor eine Windenergieanlage gebaut werden darf, muss deswegen sehr genau untersucht werden, welche Tiere in dem Gebiet leben und ob sie vom Bau und Betrieb beeinträchtigt werden.

Schon die Regionalplanung hat in einer ersten Voruntersuchungen festgestellt, dass in dem zukünftigen Windeignungsgebiet nur mit wenigen Konflikten zwischen den geplanten Windenergieanlagen und der heimischen Tierwelt zu rechnen ist. Intensiv genutzte Agrarflächen wie die Felder zwischen Stöffin, Manker und Protzen bieten Tieren kaum Schutzbereiche, deswegen leben hier in der Regel auch nur wenige „windenergiesensible“ Tiere.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Windenergieanlagen wurden diese Voruntersuchungen noch einmal im Detail überprüft. Unabhängige Naturschutzgutachter haben die Arten in dem Gebiet über mehrere Jahre beobachtet und eingehend erfasst.

Das Ergebnis: Greif- und andere Großvögel gehen hier selten auf Jagt, auch für das Erreichen der relevanten Nahrungshabitate müssen diese Tiere die geplanten Windenergieanlagen nicht überfliegen. In der weitläufigeren Umgebung des Planungsgebiets leben Weißstörche und ein Seeadler. Im Bereich der geplanten Windenergieanlagen liegen für beide Vogelarten keine bevorzugten Nahrungsflächen.

Ebenso besteht für alle weiteren erfassten Brutvogelarten kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko, da sich diese Tiere nicht über einen längeren Zeitraum im Gefahrenbereich der Rotoren aufhalten.

Windenergie: Für Greifen sind Schutzabstände vorgeschrieben

Viele Tiere lassen sich durch Windenergieanlagen nicht stören. Die Erfahrung zeigt, dass Wildtiere, wie zum Beispiel Rehe oder Wildschweine, schon nach einer kurzen Eingewöhnungszeit zurückkehren und in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen leben. Andere Tiere, insbesondere Groß- und Greifvogelarten, können durch Windenergieanlagen gefährdet werden. Deswegen müssen Windenergieanlagen zu den Horsten bestimmter Vogelarten einen Sicherheitsabstand einhalten. Bei Schrei- oder Seeadlern ist das ein Schutzradius von 3.000 Metern, beim Wanderfalken sind es 1.000 Meter. Auch der Verbindungskorridor zwischen Horst und Jagdrevier muss freigehalten werden.

Intensive Landwirtschaft und Klimawandel für Vögel die größte Gefahr

Im Vergleich zu anderen Gefahrenquellen für Vögel spielt die Windenergie eine untergeordnete Rolle. Nach Angaben des Nabu sterben 20 bis 100 Millionen Vögel jährlich durch Hauskatzen, mit Glasscheiben kollidieren 100 bis 115 Millionen Vögel. Auch dem Straßen – und Bahnverkehr fallen jährlich 70 Millionen Tiere zum Opfer, 1,5 Millionen bis 2,8 Millionen kollidieren mit Stromleitungen. Dem Einfluss von Windkraftanlagen rechnet der Nabu mit 100.000 Tieren nur einen Bruchteil der anderen Gefahren zu, allerdings sind hier häufiger größere Vogelarten betroffen.

Das größte Probleme für unsere heimischen Vögel sind jedoch die zunehmend intensive Landwirtschaft und der Klimawandel. Jörg-Andreas Krüger, Präsidenten des Nabu, formuliert es so: „Ohne Energiewende können wir uns allen Artenschutz auch gleich sparen“.

Seeadler über einem See in Brandenburg

Zu Horsten von Seeadlern müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden
© Tilo Grellmann – stock.adobe.com

Rhin-Havelluch – Planungsgebiet hat keine große Bedeutung als Nahrungsfläche

In etwa 800 Metern Entfernung zur nächsten geplanten Windenergieanlage beginnt das Vogelschutzgebiet „Rhin-Havelluch“. Das „Rhin-Havelluch“ ist Teil von Natura 2000, einem zusammenhängenden Netz von Naturschutzgebieten in der Europäischen Union. Die Gutachter haben daher auch genau geprüft, ob die Windenergieanlagen die Vögel im „Rhin-Havelluch“ beeinträchtigen könnten. Auch hier konnte keine erhöhte Gefährdung durch die Windenergieanlagen festgestellt werden. Das Planungsgebiet, so die Gutachten, hat für die Tiere im Naturschutzgebiet keine „essentielle“ Bedeutung als Nahrungsfläche.

Kranich: Neuer Lebensraum durch Revitalisierung eines verlandeten Solls

Die meisten Tiere, die im Planungsgebiet erfasst wurden, werden durch die Windenergieanlagen nicht oder kaum gestört. Für andere werden beim Bau und Betrieb der Anlagen Schutzmaßnahmen getroffen oder wird ein Ausgleich geschaffen.

Geht man von Manker über die Felder nach Stöffin, liegt auf knapp halber Strecke links vom Weg das Soll „Seeschlag“. Das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg hat dieses Soll als potenzielles Revier für Kraniche eingestuft. Drei der geplanten Windenergieanlagen befinden sich in der Nähe zu diesem Soll.

Um den Kranichen ein alternatives Bruthabitat anzubieten, wollen wir das verlandete Soll „Penkepfuhl“ nördlich vom Planungsgebiet revitalisieren. Dafür wird die Sohle des Solls ausgehoben und neu profiliert, damit sich in dem Soll wieder besser Wasser sammeln kann. Dadurch können sich hier Amphibien und Reptilien ansiedeln, der Kranich findet Nahrung, Schutz und einen neuen Brutplatz.

Soll, Naturschutz in Brandenburg

Das verlandete Soll „Penkepfuhl“ wird als Lebensraum für den Kranich aufgewertet

Gelder für den Brandenburger Naturschutz

Beim Bau einer Windenergieanlage müssen nicht nur unvermeidliche Eingriffe in die Natur ausgleichen werden. Auch für den Eingriff in das Landschaftsbild ist eine Kompensation zu leisten: Je nach Standort der Anlage sind einmalig zwischen 52.000 € und 71.000 € an den Naturschutzfond Brandenburg zu zahlen. Für die 14 geplanten Windenergieanlagen sind das insgesamt ca. 825.000 €.

Der Naturschutzfond finanziert damit Projekte zur Landschaftspflege oder für den Naturschutz in ganz Brandenburg. Der Naturschutzfond bemüht sich, dass die Ersatzzahlungen aus Windprojekten „vorrangig in die betroffenen Gemeinden zurückfließen und dort verwendet werden.“ Allerdings ist er dafür auch immer auf der Suche nach geeigneten Projekten.

Jeder kann beim Naturschutzfond einen Antrag auf Projektförderung stellen, ob Privatperson oder Institution.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Naturschutzfonds unter.

Fledermäuse haben Vorrang

Die Feldwege mit altem Baumbestand zwischen Stöffin und Manker bilden Leitstrukturen für Flugrouten verschiedener Fledermausarten. Dazu gehören u.a. die Rauhautfledermaus, die Zwergfledermaus und der Große Abendsegler. Diese Fledermausarten fliegen in Höhen, in denen sie durch die Windenergieanlagen potenziell gefährdet sind.

Bei der Planung von Windenergieanlagen kommt es immer wieder vor, dass insbesondere der Schutz von Fledermäusen beachtet werden muss. Denn die Tiere sind verbreitet und dort anzutreffen, wo auch Windenergieanlagen gebaut werden können. Das Gute: Die Nachbarschaft zwischen Windenergie und Fledermaus kann dennoch funktionieren.

Fledermäuse zeigen folgende Verhaltensweisen: Sie fliegen bevorzugt an trockenen Sommerabenden und nachts, bei geringen Windgeschwindigkeiten. Erkennen die Sensoren an den Windenergieanlagen solche Witterungsbedingungen, schalten sich die Windenergieanlagen automatisch ab. Die Fledermäuse können ihre gewohnten Flugrouten nutzen: Wenn sie fliegen, dann haben sie Vorrang.

Im Planungsgebiet gilt das für acht der insgesamt 16 beantragten Anlagen. Das Vorhabengebiet selbst ist zwar kein direktes Jagdgebiet der Tiere, liegt aber teilweise innerhalb von Flugrouten und Schutzbereichen und nahe einem zeitweiligen Jagdgebiet.

Lebensraum Fledermäuse

Beliebte Flugrouten: Bäume entlang der Feldwege

Quellen