Finanzielle Beteiligung


Bis zu 640.000 Euro jährlich für Nachbargemeinden

In den vergangenen Jahren hat die Politik nachgesteuert und neue Möglichkeiten geschaffen, Nachbargemeinden finanziell zu beteiligen. In Brandenburg gibt es den Windkrafteuro und je erzeugter Kilowattstunde können wir 0,2 Cent an die Nachbargemeinden weitergeben.

Wir sind daran gewöhnt, dass unser Strom aus wenigen großen Kraftwerken kommt. Egal ob Kohle, Gas oder Atom: Hier wird die Energie zentral erzeugt und über die Übertragungs- und Verteilnetze in die Häuser und Wohnungen geliefert. Die wenigsten von uns wohnen in direkter Nachbarschaft zu einem solchen Kraftwerk.

Mit der Energiewende verlieren die Großkraftwerke an Bedeutung. An ihre Stelle treten viele kleine Erzeugungseinheiten. Die Windräder, Solaranlagen oder Biomasse-Kraftwerke stehen über das Land verteilt, und damit auch immer häufiger in der Nachbarschaft von Gemeinden und Dörfern.

Von vielen Pionieren der Energiewende wurde das auch als Chance angesehen, denn mit den Erzeugungsanlagen sollte auch die Wertschöpfung in die Region kommt. Wir, die Planer des Windparks Manker Protzen, freuen uns daher sehr darüber, dass zwei der geplanten Windenergieanlagen die Stadtwerke Neuruppin übernehmen werden. Kunden der Neuruppiner Stadtwerke erhalten so günstige Windenergie.

Stöffin, Neuruppin

Finanzielle Beteiligung für Nachbargemeinden
Aber nicht nur die Kunden der Neuruppiner Stadtwerke profitieren. Inzwischen hat die Politik reagiert und bei der Beteiligung von Nachbargemeinden nachgebessert.

Zum einen gibt es in Brandenburg den sogenannten Windkrafteuro: Mitte 2019 hat der Brandenburger Landtag beschlossen, dass Standortgemeinden für jede Windenergieanlage jährlich eine Abgabe in Höhe von 10.000 € erhalten. Bei 16 Anlagen ergibt das jährlich 160.000 €, die sich auf die Gemeinden Fehrbellin, Temnitztal, Neuruppin und Dabergotz verteilen.

Mit den Änderungen, die 2021 im Erneuerbaren- Energien-Gesetz (EEG) beschlossen wurden, haben wir eine weitere Möglichkeit, Nachbargemeinden finanziell zu beteiligen. Aktuell dürfen wir für jede erzeugte Kilowattstunde, die gemäß EEG vergütet wird, bis zu 0,2 Cent an die Nachbargemeinden weiterreichen. Diese einseitige Zuwendung erfolgt ohne jegliche Gegenleistung! Das ist eine freiwillige Regelung, die wir anbieten möchten.

Insgesamt rechnen wir mit Erträgen bis zu 480.000 € jährlich, die zusätzlich auf die Nachbargemeinden verteilt werden könnten. Beteiligt werden hierbei die Gemeinden, deren Gebiet sich mindestens teilweise innerhalb eines 2,5 Kilometer-Umkreises befindet, bei mehreren Gemeinden wird die Zahlung über den Flächenanteil der Gemeinden aufgeteilt.

Wie die Beteiligung im Detail geregelt ist, können Sie im EEG 2021 im neuen Paragrafen sechs nachlesen.