Was ist geplant?

Windenergie auf den Feldern zwischen Manker und Protzen

Nördlich der Landstraße 165 zwischen Manker, Protzen und Stöffin liegt das zukünftige Windeignungsgebiet 28. Hier planen die Projektierer unlimited energie (11) und InVentus (3) insgesamt 14 Windenergieanlagen. Zwei weitere plant das Brandenburger Unternehmen Wenger-Rosenau. Alle Standorte haben über 1.000 Meter Abstand zu den nächsten Wohnhäusern.

Windenergieanlagen dürfen in Brandenburg nicht überall gebaut werden. Wo, das entscheidet die jeweilige Regionale Planungsgemeinschaft: Sie ist dafür zuständig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg möglich bleibt, dabei aber auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden.

Für sogenannte Windeignungsgebiete gelten strenge Kriterien. Das Land legt fest, wie groß der Abstand zwischen den Anlagen und Wohnhäusern sein muss, welche Erholungsgebiete tabu sind und wie die Tierwelt geschützt wird. Die weitläufigen Agrarflächen zwischen Manker, Protzen und Stöffin erfüllen diese Kriterien, damit sie als Windeignungsgebiet ausgewiesen werden können.

Detailplan Gesamtübersicht WEA Manker Protzen
Grafik: Die Übersichtskarte zeigt die Standorte der geplanten Windenergieanlagen

Regionalplanung: Ein Windeignungsgebiet muss viele Kriterien erfüllen!

Mit der Ausweisung von Windeignungsgebieten sorgen die regionalen Planungsgemeinschaften dafür, dass Windenergieanlagen möglichst nur auf solchen Flächen errichtet werden, die dafür gut geeignet sind.

Für Eignungsgebiete gelten daher strenge Kriterien (Der Kriterienkatalog umfasst derzeit eine Liste mit mehr als 50 Punkten). Dazu gehören unter anderem:

  • In Brandenburg sollen Windenergieanlagen zukünftig einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungsgebieten einhalten. Bei der Windplanung Manker-Protzen ist diese Forderung schon jetzt erfüllt.
  • Grundsätzlich dürfen Windenergieanlagen nicht in Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten gebaut werden.
  • Windenergieanlagen dürfen keine bedrohten Tierarten gefährden und bei der Planung müssen die Lebensräume „windenergiesensibler“ Vögel beachtet werden.

Dass all diese Regeln bei der konkreten Planung von Windenergieanlagen eingehalten sind, wird in einem aufwändigen Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz vom Landesamt für Umwelt geprüft. Dafür müssen umfangreiche Gutachten vorgelegt werden (vgl. Tierschutz).

Das Plangebiet zwischen Manker, Protzen und Stöffin ist im sachlichen Teilplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel enthalten, der derzeit erarbeitet wird. Dort wird es als Windeignungsgebiet 28 geführt.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Regionalplanung in Prignitz-Oberhavel.

Überprüfung vor Ort: Zum Schutz von Mensch und Natur

Bevor wir eine Windenergieanlage bauen dürfen, prüfen unabhängige Gutachter im Detail, ob wir die geltenden Schutzkriterien für Mensch und Natur auch tatsächlich einhalten. Die Ergebnisse der Gutachten werden öffentlich ausgelegt. Wegen dieses komplizierten Prozesses dauert die Planung eines Windparks in der Regel mehrere Jahre. Akustiker berechnen, von wo und wie laut die Anlagen zu hören sein werden (s. Schall), Naturschutzexperten untersuchen die Auswirkungen auf die Tiere vor Ort und für jeden Eingriff in die Natur müssen wir einen entsprechenden Ausgleich sicherstellen (s. Naturschutz).

Zufahrt: Von Stöffin aus nutzen wir die bestehenden Feldwege

Sowohl für den Bau als auch später für die Wartung fahren wir über Stoffin zu den Anlagen. Wenn möglich, nutzen wir dabei die bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftswege. Dort, wo wir Wege erweitern müssen, schütten wir Kies auf, sodass wir keine zusätzlichen Flächen versiegeln und das Wasser weiterhin ablaufen kann.

Bei der Planung der Zufahrten versuchen wir, den Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzfläche so gering wie möglich zu halten und beachten zum Beispiel auch die Pflugrichtung auf den Feldern. Leider erlaubt uns die Gemeinde Fehrbellin bisher nicht die Nutzung der direkteren Wege auf ihrem Gemeindegebiet.

Weder der Bau noch der Betrieb der Windenergieanlagen beeinträchtigt die landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen.

Zufahrt zur Windanlage Manker Protzen

Zur Wartung der Windenergieanlagen nutzen wir die bestehenden Feldwege.
Foto © Silke Reents | Ahnen&Enkel